Gerichtsbescheid gegen Fährstraße 115: Städtischer Willkür wird stattgegeben
Wir, die Bewohner:innen der Fährstraße 115, sind enttäuscht und wütend über die Entscheidung des Gerichts, unsere Klage gegen die Stadt Hamburg abzuweisen. Diese Entscheidung ermöglicht der Stadt den Kauf und möglichen Abriss unseres Hauses. Doch wir bleiben entschlossen: 115 BLEIBT!
Stadt Hamburg legt weiter keine konkreten Pläne vor
Die Stadt Hamburg behauptet, unser Grundstück für die Deicherhöhung zu benötigen, hat jedoch immer noch keine konkreten Pläne vorgelegt, die dies überzeugend belegen. Für das Gericht hat dieser Aspekt keine Rolle gespielt, da das Urteil einzig von einer technischen Frage abhängig gemacht wurde. Weiterhin ist die Stadt ihrem Versprechen alternative Objekte vorzuschlagen immernoch nicht nachgekommen. Der willkürliche Kauf von Häusern und Grundstücken, die Nichteinhaltung von Versprechen und die generell mangelnde Transparenz schaffen nicht nur für uns eine mittlerweile mehrere Jahre anhaltende Situation der Unsicherheit, sondern betreffen auch zukünftige Projekte…
Carte Blanche für die Stadt Hamburg
Die für das Gerichtsurteil relevante Frage war nicht, ob die Stadt unser Grundstück tatsächlich benötigt und dies nachvollziehbar begründen kann oder ob unterschiedliche Varianten des Deichbaus in Erwägung gezogen wurden. Das Urteil basiert ausschließlich auf der technischen Frage, wo genau der Deich nach dem alten Planfeststellungsverfahren endet. Das Gericht hat damit einer Quasi-Enteignung auf Basis von vagen Ankündigungen zugestimmt, denen zudem andere stadteigene Pläne augenscheinlich widersprechen (beispielsweise die geplante Veloroute) und die darauf hindeuten, dass unser Grundstück zumindest in den kommenden Jahrzehnten nicht für den Deichbau benötigt wird. Darüber hinaus wurden in der Beurteilung der Frage wo der Deich endet zudem entscheidende Aspekte des letzten Planfeststellungsverfahrens ignoriert. Klare Definitionen, die unser Grundstück als nicht angrenzend an den relevanten Deichbereich klassifizieren, wurden als unbedeutend abgetan. Stattdessen wurde auf eine vage Angrenzung am Deichgrund verwiesen, obwohl Deichgrund und Hochwasserschutzanlage nicht identisch sind. In der Verhandlung wurde dies von der Vertreterin der Stadt nur als „sprachliche Ungenauigkeiten“ erklärt. Abgesehen davon, dass es unglaublich ist, dass eine solche Argumentation vor Gericht Bestand haben kann, stellt sich da zudem die Frage wie eine so große und so wohlhabende Stadt wie Hamburg derart schlampig planen kann – zumal wenn es um so eine bedeutende Frage wie die des Hochwasserschutzes geht! Das Gericht hat es versäumt, klare und verbindliche Vorgaben zu setzen, und hat
der Stadt Hamburg praktisch eine uneingeschränkte Erlaubnis für den Grunderwerb erteilt. Die Entscheidung reduziert wesentliche rechtliche Festlegungen auf Beliebigkeit und ignoriert die Notwendigkeit einer transparenten und sozial verträglichen Planung. Wir kämpfen weiter – unsere Forderungen bleiben:
- Sozialverträgliche Alternativen jetzt prüfen: Die Stadt Hamburg muss umgehend sozialverträgliche Alternativen zum Abriss prüfen und mit uns besprechen. Wir fordern transparente Prozesse und keine weitere
Geheimniskrämerei! - Kommunikation: Die BUKEA muss ihr Versprechen halten und den Dialog mit uns wieder aufnehmen. Wir möchten frühzeitig über die Pläne betreffend des Deichbaus informiert werden – sofern diese existieren – und Unterstützung bei der Suche nach einem eventuellen Ersatzobjekt erhalten.
- Grundbucheintrag sichern: Unser Haus muss so eingetragen werden, dass es ausschließlich an uns verkauft werden kann. Kein Verkauf an Dritte, denn das wäre angesichts der Argumentation der Stadt widersinnig.
- Faire Rückkaufbedingungen: Sollten wir das Haus zurückkaufen können, fordern wir, dass die bisherigen Mietzahlungen als Anzahlung angerechnet werden und der Kaufpreis von 2020 entsprechendreduziert wird.
- Erstattung der Kosten: Alle Kosten, die durch die Nutzung des Vorkaufsrechts entstanden sind, müssen umgehend erstattet werden, so wie es uns von städtischer Seite zugesichert wurde.
- Selbstverwaltung und Sanierung: Solange das Haus im Besitz der Stadt bleibt, muss unser Projekt weiterhin selbstverwaltet in unsere Hand bleiben. Der Sanierungsstau der letzten vier Jahre muss schnellstmöglich behoben werden, und bauliche Maßnahmen müssen in enger Absprache mit uns erfolgen.
- Mietpreis und Finanzierung: Die Mieten müssen auf dem aktuellen Niveau bleiben, ohne dass Gewinne erzielt oder der Abriss durch unsere Mieten refinanziert wird. Wir werden nicht für die Kosten eines möglichen Abrisses aufkommen! Wir kämpfen weiter für unser solidarisches Wohnprojekt und den soziokulturellen Raum, der für uns und unser Viertel von unschätzbarem Wert ist.
115 BLEIBT! Kein Abriss unter dieser Nummer!